Das Schweizer Parlament kann zu den Verträgen nur noch entscheiden ob bei einer Abstimmung nur das Volk oder auch die Stände zustimmen müssen. Wir möchten dort, wo etwas beeinflusst werden kann, ansetzen.
Der Bundesrat hat am 13. Juni die Vernehmlassung zu den Verträgen, welche in vier separate Bundesbeschlüsse gefasst wurden, gestartet. Normalerweise dient der Vernehmlassungsprozess dem Einbezug relevanter Anspruchsgruppen, damit z.B. ein Gesetz, das ausgearbeitet wird, breit abgestützt ist. Die Vernehmlassungsrückmeldungen werden ausgewertet und wo möglich und sinnvoll berücksichtigt. Genau dies ist jedoch bei den EU-Verträgen gar nicht mehr möglich. Jede einzelne der rund 2000 Vertragsseiten ist parafiert und von beiden Verhandlungsseiten abgezeichnet. Inhaltliche Änderungen können gar nicht mehr angebracht werden.
Aus rechtlicher Sicht gibt es deutlich mehr Argumente für ein obligatorisches Referendum als dagegen. In welcher Form einst über die Verträge abgestimmt wird entscheidet das Parlament aufgrund einer Abwägung von rechtlichen und politischen Argumenten. Der Politbeobachter möchte durch eine von vielen Bürgern digital unterzeichnete Vernehmlassungsantwort das Parlament explizit auffordern die Verträge dem obligatorischen Referendum zu unterstellen und den notwendigen Respekt vor der Schweizerischen Bundesverfassung zu zeigen.
Diese Praxis besagt, dass besonders bedeutungsvolle Staatsverträge durch das Parlament dem obligatorischen doppelten Mehr unterstellt werden können, obwohl dies rechtlich nicht vorgeschrieben wäre. Auf dieser Basis wurden das angenommene Freihandelsabkommen von 1972 zwischen der damaligen EWG und der Schweiz sowie der 1992 verworfene Beitritt der Schweiz zum EWR dem obligatorischen Referendum «sui generis» unterstellt.
Die Regelungen der Zuständigkeiten der Organe von Bund und Kantonen werden durch die EU-Verträge mindestens so stark tangiert, wie dies beim Freihandelsabkommens und dem abgelehnten EWR-Beitritt der Fall war. Daher kann und sollte das Parlament seine «Sui-generis-Praxis» auch im Fall der EU-Verträge anwenden.
Der auf Verfassungsrecht spezialisierte Prof. em. Dr. iur. Paul Richli antwortete gegenüber dem Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik folgendermassen:
«Das Bundesamt für Justiz schliesst, dass mit dem Nichteintreten auf die Generalisierung die «Sui-generis-Praxis» als solche aufgehoben worden sei. Diese Ableitung widerspricht den anerkannten juristischen Auslegungsregeln. Wenn man die genannte Praxis trotz der mehreren Stimmen, welche das Weiterbestehen betont hatten, hätte aufheben wollen, hätte es eines entsprechenden ausdrücklichen Parlamentsbeschlusses bedurft. Ein solcher Beschluss wurde aber nicht beantragt und kam daher auch nicht zustande.»
Die umfassende rechtliche Argumentation, weshalb das Parlament ein obligatorisches Referendum nach der «Sui-generis-Praxis» beschliessen sollte, findet sich im hier verlinkten Paper von Prof. Richli.
Gemäss dem EDA wurden in den Verhandlungen «die Anliegen der Schweiz und der EU auf den Tisch gelegt und parallel verhandelt. Die verschiedenen Elemente schufen dabei Spielraum bei der Lösungssuche.» Sinn und Zweck des nun gewählten «Paketansatzes» ist es, dass innerhalb des Paketes und nicht nur in einem einzelnen Dossier eine Lösung ausgehandelt wird, die in Summe für beide Parteien stimmig ist. Was würde wohl die EU sagen, wenn die Schweizer Stimmbevölkerung zu einem Teil der Abkommen «Ja» und zum anderen «Nein» sagt? Das gewählte Vorgehen mit vier verschiedenen Abstimmungen ist zumindest fragwürdig.